Prävention - heute schon an morgen denken!
Mit der Neufassung des § 20 SGB V durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz aus dem Jahre 2000 haben die gesetzlichen Krankenkassen wieder einen erweiterten Handlungsrahmen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Maßnahmen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Derzeit berät die Bundesregierung über die Neufassung eines Präventionsgesetzes.
Aktuell kann die gesetzliche Krankenkasse ihrem Mitglied einen Teil der Kosten für die Präventionsmaßnahme erstatten. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich im § 20 SGB V und in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Üblicherweise werden max. 80% der Kurskosten übernommen, begrenzt auf 75,00 - 80,00 EUR je Kurs. Es kann maximal ein Kurs je Handlungsfeld und insgesamt max. 2 Kurse pro Jahr bezuschusst werden. Vor Buchung eines Kurses sollte grundsätzlich die Krankenkasse befragt werden.
Eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen an Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und ähnlichen Dingen ist selbstverständlich ausgeschlossen. Eine Beteiligung erfolgt nur für die Kursgebühr. Wie Sie das für sich persönlich und/oder für Ihr Unternehmen auch touristisch nutzen können, erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne ausführlich.
Präventive Maßnahmen sind vorrangig für folgende Krankheitsbilder zu empfehlen:
- Herz-Kreislauferkrankungen: Vermeidung von Rauchen, Übergewicht, Bluthochdruck, Bewegungsmangel, übermäßiger Alkoholkonsum, Stress
- Krankheiten der Muskeln, des Skeletts und des Bindegewebes: Vermeidung von Übergewicht, Verhütung von Gelenkverletzungen, Kräftigung der Muskulatur
- Bösartige Neubildungen: Vermeidung von Karzinomen (Krebs) durch ballaststoffreiche Ernährung und fettarme Ernährung sowie Nichtrauchen
- Asthma und allergische Erkrankungen.
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse haben qualifizierte Personen und Einrichtungen (z.B. Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten, Ernährungswissenschaftler usw.) Präventionsprogramme entwickelt, die in Form von Kursen aktive Kenntnisse der Primärprävention vermitteln.
Diese Kurse sind grundsätzlich auf gesunde Menschen ausgerichtet, die keine akuten oder chronischen Beschwerden haben. Ziel ist es, dass die Teilnehmer nach Abschluss des Kurses das erworbene Wissen bzw. die Fähigkeiten selbstständig anzuwenden bzw. fortzuführen.
Die Kurse werden im Regelfall als Gruppenkurse abgehalten und umfassen meist 8-12 Übungseinheiten á 45 Minuten.
Die Primärprävention umfasst vier große Handlungsfelder (Themenbereiche), auf die die Kurse abgestimmt sind:
- Bewegung (z.b. Nordic Walking, Rückenschule, Aqua Fitness usw.)
- Ernährung (z.B. Ernährungsberatung, gesundes Kochen usw.)
- Entspannung / Stressabbau (z.B autogenes Training, Tai-Chi, Muskelentspannung)
- Genuss- und Suchtmittelkonsum (z.B. Raucherentwöhnungsprogramme)
